Beitragsordnung der Tennisabteilung gültig ab 01. Januar 2021
1. Ideeller Bereich Jahresbeiträge
Teilbereich | Jahresbeitrag | Bemerkung | ||||
Tennis
Abt. |
Umlage
Tennis Abt. |
Umlage
Gesamt verein |
Insge- samt |
|||
A | Aktive Einzelmitglieder | 540 | 0 | enth. | 540 | enth.= enthalten |
B | Aktive Einzelmitglieder
80 + (80. Lebensj.) 1) |
395 | 0 | enth. | 395 | Ab dem Jahr des
80. Geburtstages |
C | Aktive „Ehepaare“
Eheleute und Eingetragene Lebens.p.g. |
540 490 |
0 0 |
enth.
|
1.030 | Lebens.p.g.=
Lebenspartnergemeinschaft |
D | Auszubildende und
Studenten |
255 | 0 | enth. | 255 | Bis zum 27. Lebensjahr |
E | Jugendliche 2) | 170 | 0 | enth. | 170 | Bis zum 18. Lebensjahr |
F | Jeder weitere
Jugendliche |
115 | 0 | enth. | 115 | Bis zum 18. Lebensjahr |
G | Kinder 2) | 90 | 0 | enth. | 90 | Bis zum 10. Lebensjahr |
H | Elternteil Passiv 3) | 170 | 0 | enth. | 170 | |
I | Passive Einzelmitglieder | 185 | 0 | enth. | 185 |
Ein Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich bis zum 30. September dem Abteilungsvorstand gegenüber erklärt werden.
Anmerkungen
- Übergangslösung für die „Alt 80er“ (bis einschließlich 2020): 2021 und 2022 Beitrag 265 €.
- Bei Kindern und Jugendlichen Aufnahme in die Tennis-Abteilung nur unter der Voraussetzung, dass ein Elternteil bereits Mitglied ist oder mindestens passives Mitglied (siehe H) wird.
- Die passive Mitgliedschaft kann in dem Jahr gekündigt werden, in der/die Jugendliche das 18.Lebensjahr vollendet
2. Investitionsbeitrag (einmalige Zahlung) für Neu-Mitglieder
Aktive Einzelmitglieder ODER bei Wechsel in eine Aktive Mitgliedschaft |
200 |
Aktive Ehepaare | 300 |
3. Aufnahmegebühren
Jugendliche | 100 |
Kinder | 100 |
4. Garderobenschränke: 35
5. Bezahlung der Beiträge
Die Beiträge werden grundsätzlich (§8,7 unsere Satzung) per SEPA-Lastschrift („Single Euro Payments Area“) eingezogen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahlung durch Überweisung erfolgen. Die Beiträge sind am 1. Februar eines jeden Jahres in voller Höhe fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächstfolgenden Werktag. Eventuell entstehende Kosten bei Nicht-Einlösung der SEPA-Lastschrift gehen zu Lasten des Mitglieds.
Bei Eintritt nach dem 30. Juni halbiert sich der jeweilige Jahresbeitrag für das Jahr des Eintritts.
Alle anderen zusätzlichen Abgaben (z.B. Investitionsbeitrag) bleiben unverändert.
6. Ratenzahlungen
Der Jahresbeitrag kann in 2 Raten oder in 3 Raten
bei Zuzahlung von Gebühren gezahlt werden.
Die Ratenzahlungen betreffen ausschließlich die Jahresbeiträge und
können nur schriftlich von Mitgliedern mit vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat
beantragt werden. Alle anderen Beiträge und Umlagen bleiben davon unberührt.
2 Raten | 3 Raten | |||
Termin | Gebühren | Termin | Gebühren | |
01.02. | 5 | 01.02. | 5 | |
01.04. | 5 | 01.04. | 5 | |
01.06. | 5 |
7. Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzugs werden zum Ausgleich der anfallenden
Verwaltungskosten die folgenden Gebühren erhoben
- Erinnerung (frühestens 1 Monat nach Fälligkeit) 15,00
- Erinnerung (frühestens 2 Monate nach Fälligkeit) 18,00
Weitergehende Verzugsschäden bleiben davon unberührt.
8. Spielgebühren
Gastgebühren | 3 x in der Sommersaison | Je Einsatz 15,00 | |
Passivspielgebühr | 5 x in der Sommersaison | Je Einsatz 10,00 |
9. Beiträge/Nutzungsgebühren für die Hallenplätze in der Wintersaison
Die Beiträge für die Nutzung der Hallenplätze während der Wintersaison sind am 1. Oktober eines jeden Jahres fällig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die jeweilig jährlich festgesetzten Stundenpreise werden vom Vorstand der Tennis-Abteilung rechtzeitig bekannt gegeben.
10. Sonderregelungen
Sonderregelungen bleiben dem Abteilungsvorstand vorbehalten.
11. Beendigung der Mitgliedschaft
Ein freiwilliger Austritt aus der Abteilung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig, d.h. er muss gegenüber dem Abteilungsvorstand schriftlich bis spätestens 30. September erklärt werden.